Auch wenn Ihre Reise mit dem Extremtourismus nichts zu tun hat – passieren kann alles: von einem banalen Zahnschmerz über allergische Reaktionen auf örtliche Exotik bis zu ernsthaften Verletzungen und sonstiges Unheil. Von Problemen ist niemand sicher, deren Folgen kann man aber ohne großen Aufwand durch eine Versicherungsvorsorge minimieren.

Die moderne Reiseindustrie bietet zu diesem Zweck mehrere praktische und günstige Versicherungsarten für Auslandsreisende: Auslandskrankenversicherung, Haftpflichtversicherung, Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung, Reisegepäckversicherung. Man kann sich nur für eine konkrete Reisе oder für ein ganzes Jahr versichern lassen.

Auslandskrankenversicherung

Für viele Länder ist das ein Zwang, denn ohne sie erhalten Sie weder ein Visum erteilt noch – in einem visumsfreiem Fall – keine Reise gebucht. Und wenn doch, spart man lieber nicht an der Gesundheit. Ein anderes Klima, anderes Essen/Wasser, Turbulenzen unterwegs, Sportaktivitäten usw. – ein erzwungenes Arztaufsuchen passiert öfter, als wäre es erwünscht, und kostet diejenigen, die eine Versicherung vernachlässigt haben, ein Vielfaches des ersparten Versicherungsbeitrags.

Reiserücktrittsversicherung

Auch eine Reiserücktrittsversicherung ist wichtig. Denn nach der Buchung eine Pauschalreise oder dem Kauf den Flugtickets ist ein Rücktritt von der Reise mit hohen Verlusten verbunden, oder ist überhaupt nicht möglich. Das heißt Sie verlieren viel Geld. Falls Sie Ihre gebuchte Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht wie geplant antreten können, werden Ihnen aus der Reise-Rücktrittsversicherung die folgenden Kosten erstattet:

  • vereinbarte Rücktritts- bzw. Stornokosten
  • zusätzlich entstehende Hinreise-Mehrkosten (z.B. Flugkosten bei einer Flugreise, wenn ein versicherter Grund vorliegt)
  • bei Reiseabbruch den gesamten Reisepreis, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird, später anteilig
  • bei Unterbrechung der Reise die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen (z.B. Hotelkosten)
  • bei verspäteter Rückreise die nachweislich entstandenen Rückreisekosten (z.B. Bahn, Flug etc.)

Der Versicherungsschutz der Reise-Rücktrittsversicherung gilt in den folgenden Fällen:

  • schwere Verletzungen, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod
  • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt, betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
  • Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden
  • Wiederholungsprüfung für Schüler und Studenten fällt in die versicherte Reisezeit
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
 

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