Für die Einreise in die meisten ehemaligen GUS-Statten benötigen deutsche Staatsbürger und auch Bürger anderer Staaten ein Visum. Je nach Reise- und Aufenthaltszweck werden folgende Visumkategorien ausgestellt: Touristenvisum, Geschäftsvisum, Privatvisum, Transitvisum.

Dabei wäre das Touristenvisum mit einer maximalen Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen die schnellste und einfachste Möglichkeit für die Einreise. Diese meistgenutzte Visumkategorie eignet sich sehr gut für Ihre Urlaubs- oder kurzzeitige Geschäftsreise sowie für den Besuch von Verwandten und Freunde.
Die normale Bearbeitungsdauer eines Touristenvisums von Abgabe bis zur Rückgabe der Unterlagen beträgt etwa 2 Wochen. Und wenn Sie ein Visum kurzfristig brauchen, können wir Ihnen auch ein Express-Visum innerhalb von 3 -5 Werktagen beschaffen.

Alle erforderlichen Unterlagen, die für Beantragung eines Touristenvisums erforderlich sind, können Sie für sich oder Ihre Angehörigen bzw. Vertrauten bei uns im Büro abgeben oder Sie können die Unterlagen an unsere Postanschrift senden.
Zum Versand empfehlen wir erfahrungsgemäß – einen der Expressdienste, z.B. DHL-Express oder ein Einschreiben-Brief per Post.

Wir unterstützen Sie professionell bei der kompletten Abwicklung Ihres Visums. Sie finden auf unserer Webseite alle wichtigsten Informationen, sowohl auch alle notwendigen Unterlagen, die sie ganz bequem bei uns runterladen können. Unsere kompetenten und hochqualifizierten Mitarbeiter übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung der Visumsbeschaffung:
- wir überprüfen Ihre Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit;
- wir kümmern uns um Ihre Einladung;
- wir füllen für Sie die entsprechenden Visumanträge aus;
- wir lösen alle bei dem Konsulat entstandenen Fragen;
- wir reichen Ihre Dokumente im zuständigen Konsulat ein und holen sie ab.
- wir schicken Ihre Pässe mit Visa Ihnen zurück ab.

Wir informieren Sie ausführlich über Beantragung Ihres Visums telefonisch, per E-Mail oder persönlich.

Überprüfen Sie die Visa sofort nach Erhalt und nicht erst vor dem Abflug (insbesondere Geburtsdatum, Pass- Nr.), um die möglicherweise aufgetretenen Fehler rechtzeitig beim Konsulat korrigieren zu können. Alle Beanstandungen im Nachhinein können nicht mehr geltend gemacht werden.

Bei Fragen können Sie uns telefonisch: 0211- 4963544 oder per E-Mail: info@icvreisen.de von Montag bis Freitag, 10:00-17:00 Uhr erreichen.

Ihr erwünschtes Land ist nicht dabei? Bitte Kontakt mit uns aufnehmen, viele andere Länder sind auch möglich!

Russland

1Touristenvisum

Ein Touristenvisum wird für die Aufenthaltsdauer bis zu 30 Tagen erteilt und kann eine einmalige oder zweimalige Einreise beinhalten. Ein einmaliges Visum für die ausländischen Staatsbürger gibt das Recht, nur einmal in die Russische Föderation einzureisen, zweimaliges - zweimal innerhalb von 30 Tagen. 

Für die Erteilung eines Touristenvisums benötigen wir von Ihnen:

  • ein Visumantrag, für die Erteilung von russischen Visa muss der Visumantrag auf der Webseite des Außenministeriums Russlands https://visa.kdmid.ru ausgefüllt werden. Keine Sorge, wir füllen Ihren Antrag vollständig und fehlerlos aus!

  • Ihren Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über das Ablaufdatum des Visums hinaus gültig ist.

  • Ihr aktuelles biometrisches Passbild 3,5 x 4,5 cm, welches über einen hellen Hintergrund verfügt.

  • Eine Bestätigung über eine abgeschlossene Auslandskrankenversicherung. Diese können Sie entweder selbst bei einer Versicherungsgesellschaft oder direkt bei uns beantragen. Aus der Bestätigung soll ersichtlich sein, dass die Versicherung Russland einschließt oder weltweit gilt, die Gültigkeitsdauer der Versicherung die ganze Aufenthaltsdauer überbrückt und die Deckungssumme nicht unter 30.000 € oder unbegrenzt ist.

  • Einkommensnachweis (die Lohnabrechnung aus Vorjahr oder aktuelle Verdienstbescheinigung oder Renten-/Sozialhilfebescheid; für Selbstständige: der jüngste Steuerbescheid oder eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters mit einer Schätzung Ihres regelmäßigen Einkommens oder wenigstens eine Gewerbeanmeldung); Für die Familienangehörige, die kein eigenes Einkommen haben den Nachweis des Verdieners beifügen und - bei einem abweichenden Nachnamen - auch Heiratsurkunde (für Ehegatten) oder Geburtsurkunde (für Kinder).

  • für die geborenen in der Russischen Föderation: ein Ausbürgerungsnachweis, falls vorhanden;

 

Um den Visum-Antrag richtig auszufüllen brauchen wir von Ihnen folgende zusätzliche Informationen:

- aus welchem Land und wann genau sind Sie nach Deutschland ausgewandert;

- wie viel mal haben Sie Russland besucht und wann (Daten) letzte Mal;

- die Adresse und die Telefonverbindung Ihrer Arbeit (für Schüler und Studenten – die Adresse der Schule).

 

Wenn Sie keine entsprechende Auslandskrankenversicherung haben, können sie bei uns abschließen.

 
2Transitvisum

Es gibt folgende Arten von Transitvisa:

  • einmalige Durchreise (max. Aufenthaltsdauer: 3 Tage; ausnahmsweise bis zu 5 Tagen bei einer Reise mit dem Zug oder LKW)

  • zweimalige Durchreise (max. Aufenthaltsdauer pro Durchreise: 3 Tage pro Durchreise; ausnahmsweise bis zu 5 Tagen bei einer Durchreise mit dem Zug oder LKW).

Es wird mit einer Gültigkeitsdauer ausgestellt, die der in Kopie vorzulegenden Fahr- oder Flugkarte sowie dem Visum für das Zielland (falls dort eine Visumpflicht besteht) entspricht.

Bei einem erwünschten Aufenthalt von mehr als 72 Stunden, höchstens bis 10 Tagen, sind die oben für Touristenvisum erwähnten Unterlagen vorzulegen.

Bei Bus-, PKW- oder Motorradreisen ist ein entsprechender Vermerk im Visum empfohlen; dafür bitte Kennzeichen, Modell und Farbe auf dem Begleitschreiben angeben, falls bekannt.
 

3Migrationsanmeldung der ausländischen Bürger in der Russischen Föderation

Bei der Einreise in die Russische Föderation besteht eine Meldepflicht.

Die Anmeldung soll innerhalb von 7 Arbeitstagen nach der Einreise bei den zuständigen Behörden vorgenommen werden. Dies erfolgt mit der Begleitung der empfangenden Person. Seit Januar 2007 ist in Russland eine neue gesetzliche Regelung zur Registrierung in Kraft getreten. Die Registrierung erfolgt nunmehr bei der Immigrationsbehörde (FMS) oder kann überall über die Postämter vorgenommen werden. Anmeldeformulare sind bei Poststellen kostenlos erhältlich; dabei ist von Ihnen eine Gebühr für den Service der Postdienste zu entrichten. Derzeit beträgt diese Gebühr ca. 216,- Rubel. Für die Registrierung benötigt man die abgestempelte Migrationskarte, die man bei der Einreise erhält. Beim Aufenthalt im Hotel die Registrierung wird von der Administration des Hotels übernommen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Webseite von FMS (rus./eng.) hier

Weitere Reise- und Sicherheitshinweise für Russland finden Sie auf der Webseite des deutschen Auswärtigen Amtes.

Ferner verwiesen wir auf unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Kasachstan

1Visaerteilung

Deutsche Staatsbürger können sich im Zeitraum vom 16. Juli 2015 bis 31. Dezember 2017 in Kasachstan ohne Visum bis zu 15 Tagen aufhalten. Für den Aufenthalt mehr als 15 Tagen wird ein Visum benötigt.

Die Einreise in die Kasachische Republik kann nur mit einem gültigen Visum erfolgen, das in einer Konsulatvertretung der Republik rechtzeitig vor der Abreise beantragt werden muss. An der Grenze werden keine Visa ausgestellt. Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt und gilt für einen bestimmten Zeitraum.

Die Einreisebestimmungen finden Sie außerdem unter dem Link: www.botschaft-kaz.de

Für die Erstellung Ihres Visums sind notwendig:

  • Reisepass (Der Reisepass muss 6 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein. Außerdem muss der Pass über 2 leere Seiten zwecks Einklebens von Visum verfügen)

2Registrierung der ausländischen Bürger in Kasachstan
Jeder Ausländer muss sich in Kasachstan innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei den jeweils zuständigen Stellen der Migrationspolizei registrieren lassen. U. a. für deutsche Staatsangehörige gilt bei Einreise über einen der 12 internationalen Flughäfen eine erleichterte Registrierung durch einen zweiten Stempel auf der Migrationskarte direkt bei Ankunft. Die weiße Migrationsskarte ist erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug und vom Reisenden vor Grenzübertritt auszufüllen. Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge müssen auch deutsche Staatsangehörige sich innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registrieren lassen. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen und seine Meldebescheinigung vorlegen.

Weitere Reise- und Sicherheitshinweise für Russland finden Sie auf der Webseite des deutschen Auswärtigen Amtes.

Belarus

1Visaerteilung

Die Einreise in die Republik Belarus kann nur mit einem gültigen Visum erfolgen, das in einer Konsulatvertretung der Republik Belarus rechtzeitig vor der Abreise beantragt werden muss. An der Grenze werden keine Visa ausgestellt. Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt und gilt für einen bestimmten Zeitraum. Reisedokumente müssen bis drei Monate nach dem Reiseabschluss, in begründeten Ausnahmefällen bis zum Ablauf der Gültigkeit des belarussischen Visums, gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Seit 01. Juli 2014 ist bei Beantragung eines Visums eine Krankenversicherung nachzuweisen. Während der Reise in die Republik Belarus ist es erforderlich, das Original des Krankenversicherungsvertrages/eines Dokumentes das seine Existenz nach den oben aufgeführten Bedingungen bestätigt, mitzuführen.

Die Einreisebestimmungen finden Sie außerdem unter dem Link: http://germany.mfa.gov.by/de/

Für die Erstellung Ihres Visums ist es notwendig:

  • Reisepass (Der Reisepass muss 3 Monate über das Ende der Reise hinaus gültig sein. Außerdem muss der Pass über 2 freie Seiten zwecks Einklebens von Visum verfügen);

  • Kopie der Versicherungspolice als Nachweis einer Auslandskrankenversicherung
    Aus dem Nachweis soll ersichtlich sein, dass die Versicherung die Republik Belarus einschließt oder weltweit gilt, die Gültigkeitsdauer der Versicherung die ganze Aufenthaltsdauer überbrückt und die Deckungssumme nicht unter 10.000 € oder unbegrenzt ist.

2Registrierung der ausländischen Bürger in Belarus

Migrationskarte, an der Grenze auszufüllen bei der Einreise und stets mitzuführen bis zur Ausreise.

Jeder Ausländer muss sich in Belarus innerhalb von fünf Tagen nach Einreise bei den jeweils zuständigen Stellen registrieren lassen.

Bei Hotelunterbringung erledigt das Hotel die Registrierung.

Bitte beachten Sie auch die Informationsseite des Auswärtigen Amtes (Belarus)